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Vorsorge ABC

Teil-/halbautonome Vorsorgeeinrichtung BV

Eine teil- oder halbautonome Vorsorgeeinrichtung ist eine Pensionskassenform in der beruflichen Vorsorge (BV), bei der bestimmte Risiken an eine Versicherung ausgelagert werden. Dazu gehören insbesondere das Todesfall-, Invaliditäts- und Langlebigkeitsrisiko, die über Kollektivverträge bei einer Lebensversicherung gedeckt werden. Das Anlagerisiko hingegen trägt die Vorsorgestiftung selbst – bei ungünstiger Marktentwicklung kann daher eine Unterdeckung entstehen (Art. 67 Abs. 1 BVG). Im Gegensatz zur Vollversicherung bieten halbautonome Lösungen oft tiefere Kosten und höhere Renditechancen, bergen aber auch ein gewisses Anlagerisiko.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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