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Vorsorge ABC

Summenversicherung

Bei einer Summenversicherung zahlt der Versicherer die in der Police vereinbarte Leistung – unabhängig davon, ob dadurch zusammen mit Sozialversicherungen oder anderen Renten eine Überversicherung entsteht. Für den Anspruch genügt eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit; ein Nachweis des tatsächlichen finanziellen Schadens ist nicht erforderlich. Das unterscheidet die Summenversicherung wesentlich von der Schadenversicherung, bei der nur der effektive Schaden erstattet wird. Ob Ihre Erwerbsunfähigkeitsrente als Summen- oder Schadenversicherung ausgestaltet ist, entnehmen Sie den AVB Ihres Vertrags.

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