Zum Hauptinhalt springen

Vorsorge ABC

Summenversicherung

Bei einer Summenversicherung zahlt der Versicherer die in der Police vereinbarte Leistung – unabhängig davon, ob dadurch zusammen mit Sozialversicherungen oder anderen Renten eine Überversicherung entsteht. Für den Anspruch genügt eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit; ein Nachweis des tatsächlichen finanziellen Schadens ist nicht erforderlich. Das unterscheidet die Summenversicherung wesentlich von der Schadenversicherung, bei der nur der effektive Schaden erstattet wird. Ob Ihre Erwerbsunfähigkeitsrente als Summen- oder Schadenversicherung ausgestaltet ist, entnehmen Sie den AVB Ihres Vertrags.

Vorsorge ABC

Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

Zur Übersicht

Die Pax Vorsorgewelt

Vorsorge verstehen und aktiv gestalten.

Vorsorge ohne Papierkram? Geht! Unsere digitale Vorsorgewelt bringt Ordnung ins Vorsorgechaos.

Vorsorgewelt entdecken
Origami Globus und Rakete

Diese Themen könnten Sie 
auch interessieren

Zu den Ratgebern