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Vorsorge ABC

Subsidiäres Todesfallkapital BV

Das subsidiäre Todesfallkapital in der beruflichen Vorsorge (BV) schliesst eine gesetzliche Lücke: Stirbt eine versicherte Person und besteht kein Anspruch auf eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente, würde das angesparte Altersguthaben ohne Regelung im freien Stiftungsvermögen der Pensionskasse verbleiben. Das subsidiäre Todesfallkapital verhindert dies – es sorgt dafür, dass das Guthaben an begünstigte Personen ausbezahlt wird, soweit es nicht für die Finanzierung einer Ehegattenrente benötigt wird. Ob Ihre Pensionskasse ein subsidiäres Todesfallkapital vorsieht, entnehmen Sie dem Vorsorgereglement. Dieses Instrument ist besonders wichtig für ledige oder kinderlose Versicherte.

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