Zum Hauptinhalt springen

Vorsorge ABC

Stornierung

Bei einer Stornierung wird Ihr Versicherungsvertrag vorzeitig aufgelöst. Die AVB regeln, welcher Rückkaufswert Ihnen in diesem Fall ausbezahlt wird. Der Versicherer kann dabei vertraglich vorgesehene Kostenabzüge vornehmen – insbesondere für noch nicht amortisierte Abschlusskosten. Beachten Sie: In den ersten Vertragsjahren kann der Rückkaufswert deutlich unter den einbezahlten Prämien liegen. Auch für den Versicherer ist eine vorzeitige Auflösung oft nachteilig, da langfristige Kapitalanlagen vorzeitig liquidiert werden müssen. Prüfen Sie daher Alternativen wie die Prämienfreistellung, bevor Sie stornieren.

Vorsorge ABC

Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

Zur Übersicht

Die Pax Vorsorgewelt

Vorsorge verstehen und aktiv gestalten.

Vorsorge ohne Papierkram? Geht! Unsere digitale Vorsorgewelt bringt Ordnung ins Vorsorgechaos.

Vorsorgewelt entdecken
Origami Globus und Rakete

Diese Themen könnten Sie 
auch interessieren

Zu den Ratgebern