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Vorsorge ABC

Stornierung

Bei einer Stornierung wird Ihr Versicherungsvertrag vorzeitig aufgelöst. Die AVB regeln, welcher Rückkaufswert Ihnen in diesem Fall ausbezahlt wird. Der Versicherer kann dabei vertraglich vorgesehene Kostenabzüge vornehmen – insbesondere für noch nicht amortisierte Abschlusskosten. Beachten Sie: In den ersten Vertragsjahren kann der Rückkaufswert deutlich unter den einbezahlten Prämien liegen. Auch für den Versicherer ist eine vorzeitige Auflösung oft nachteilig, da langfristige Kapitalanlagen vorzeitig liquidiert werden müssen. Prüfen Sie daher Alternativen wie die Prämienfreistellung, bevor Sie stornieren.

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