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Vorsorge ABC

Sparstaffelung BV

Die Sparstaffelung in der beruflichen Vorsorge (BV) bestimmt, wie hoch die jährlichen Altersgutschriften in Prozent des koordinierten Lohns ausfallen. Die Beiträge steigen mit zunehmendem Alter stufenweise an: Von 25 bis 34 Jahren beträgt der Satz 7 %, von 35 bis 44 Jahren 10 %, von 45 bis 54 Jahren 15 % und in der höchsten Stufe von 55 bis 65 Jahren 18 %. Der Grund: Ältere Versicherte haben weniger Zeit, Kapital anzusparen, weshalb ihre Beiträge höher ausfallen. Die Sparstaffelung führt dazu, dass Ihre Lohnnebenkosten mit dem Alter steigen – ein Punkt, den sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende kennen sollten.

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