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Vorsorge ABC

Solidaritätsprinzip

Das Solidaritätsprinzip ist das tragende Prinzip der ersten Säule (AHV/IV) und beruht auf dem Umlageverfahren: Die aktuell Erwerbstätigen finanzieren mit ihren Beiträgen die Renten der heutigen Pensionierten – das nennt man Generationensolidarität. Zudem leisten Personen mit höherem Einkommen höhere Beiträge, während die Rentenleistungen nach oben begrenzt sind – das ist die Einkommenssolidarität. Ziel der ersten Säule ist die Sicherung des Existenzbedarfs; reicht die Rente nicht aus, kommen Ergänzungsleistungen hinzu. So entsteht Solidarität zwischen den Generationen und zwischen unterschiedlichen Einkommensklassen.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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