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Vorsorge ABC

Selbsttötung / Suizid

Der Suizid – auch Selbsttötung genannt – ist in Lebensversicherungsverträgen speziell geregelt. Viele Policen sehen eine Wartefrist vor, während der im Fall einer Selbsttötung kein Leistungsanspruch besteht. Diese Frist dient dem Schutz vor Missbrauch und beträgt üblicherweise drei Jahre ab Vertragsbeginn. Nach Ablauf dieser Frist wird das Risiko in der Regel gedeckt und die versicherte Leistung an die Begünstigten ausbezahlt. Die genaue Regelung entnehmen Sie den AVB Ihres Vertrags.

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