Vorsorge ABC
Bei der Schadenversicherung muss der versicherte Person einen tatsächlichen finanziellen Schaden – etwa einen Verdienstausfall – nachweisen. Der Versicherer leistet nur in der Höhe des effektiv erlittenen Schadens. Gleichen die Sozialversicherungen (AHV, IV, Pensionskasse) den Lohnausfall bereits vollständig aus, erbringt der private Versicherer keine zusätzliche Leistung. Ob Ihre privat versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente als Summenversicherung oder als Schadenversicherung ausgestaltet ist, ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Vertrags. Der Unterschied ist im Leistungsfall entscheidend.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC