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Vorsorge ABC

Sammelstiftungen (Sammeleinrichtungen) BV

Eine Sammelstiftung in der beruflichen Vorsorge (BV) vereint mehrere rechtlich unabhängige Arbeitgeber unter einem gemeinsamen Dach. Gegründet werden Sammelstiftungen meist von Banken, Versicherungen oder Treuhandfirmen. Der Beitritt erfolgt über einen Anschlussvertrag, mit dem die Firmen ihre berufliche Vorsorge an die Stiftung übertragen. Das Besondere: Trotz der gemeinsamen Struktur führt die Kasse für jedes angeschlossene Unternehmen ein eigenes Vorsorgewerk mit separater Rechnung. So bleibt die finanzielle Situation der einzelnen Betriebe übersichtlich und getrennt – auch wenn sie unter einer einzigen Rechtseinheit zusammengefasst sind.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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