Vorsorge ABC
Der Rückkaufswert ist der Betrag, der Ihnen bei einer vorzeitigen Auflösung Ihres Versicherungsvertrags zusteht. Er hängt vom bereits angesparten Deckungskapital und den vertraglichen Kostenabzügen ab. In den ersten Vertragsjahren kann der Rückkaufswert deutlich unter den einbezahlten Prämien liegen, da die Abschlusskosten vorfinanziert wurden. Bei Verträgen der freien Vorsorge (Säule 3b) muss der Rückkaufswert zusätzlich als Vermögenswert in der Steuererklärung angegeben werden.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC