Zum Hauptinhalt springen

Vorsorge ABC

Rückerstattung der Prämien

Bei einer Rückerstattung der Prämien werden im Todesfall diejenigen Prämienanteile zurückbezahlt, die über den Todestag hinaus bereits bezahlt wurden. Sie oder Ihre Angehörigen zahlen also nicht für einen Zeitraum, in dem kein Versicherungsschutz mehr bestand. Bei Erwerbsunfähigkeit gibt es hingegen in der Regel keine Prämienrückerstattung – stattdessen greift nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist die Prämienbefreiung, bei der der Versicherer die weitere Prämienzahlung übernimmt.

Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC