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Vorsorge ABC

Rückerstattung der Prämien

Bei einer Rückerstattung der Prämien werden im Todesfall diejenigen Prämienanteile zurückbezahlt, die über den Todestag hinaus bereits bezahlt wurden. Sie oder Ihre Angehörigen zahlen also nicht für einen Zeitraum, in dem kein Versicherungsschutz mehr bestand. Bei Erwerbsunfähigkeit gibt es hingegen in der Regel keine Prämienrückerstattung – stattdessen greift nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist die Prämienbefreiung, bei der der Versicherer die weitere Prämienzahlung übernimmt.

Vorsorge ABC

Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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