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Vorsorge ABC

Risikozwischenversicherung

Die Risikozwischenversicherung ermöglicht es Ihnen, bei einer kapitalbildenden Vorsorgelösung den Sparprozess vorübergehend auszusetzen – für maximal ein Jahr am Stück. Am Ende dieser Frist kann die Periode bei Bedarf verlängert werden. Das Wichtige: Während der gesamten Dauer bleiben Ihre vereinbarten Risikoleistungen (Todesfall- und Erwerbsunfähigkeitsschutz) vollständig bestehen. Diese Option ist hilfreich, wenn Sie vorübergehend finanzielle Engpässe haben, aber Ihren Risikoschutz nicht aufgeben möchten.

Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC