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Vorsorge ABC

Risikozwischenversicherung

Die Risikozwischenversicherung ermöglicht es Ihnen, bei einer kapitalbildenden Vorsorgelösung den Sparprozess vorübergehend auszusetzen – für maximal ein Jahr am Stück. Am Ende dieser Frist kann die Periode bei Bedarf verlängert werden. Das Wichtige: Während der gesamten Dauer bleiben Ihre vereinbarten Risikoleistungen (Todesfall- und Erwerbsunfähigkeitsschutz) vollständig bestehen. Diese Option ist hilfreich, wenn Sie vorübergehend finanzielle Engpässe haben, aber Ihren Risikoschutz nicht aufgeben möchten.

Vorsorge ABC

Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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