Vorsorge ABC
Die qualifizierte Lebensgemeinschaft ist kein gesetzlich definierter Rechtsbegriff, wird aber in der Schweizer Vorsorgepraxis häufig verwendet. Er bezeichnet in der Regel Personen, die seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in einer Lebensgemeinschaft zusammenleben. In der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und in vielen Vorsorgereglementen von Sammelstiftungen ermöglicht eine qualifizierte Lebensgemeinschaft, den Lebenspartner als begünstigte Person einzusetzen – obwohl das Gesetz nur Ehegatten und eingetragene Partner vorsieht. Wichtig: Melden Sie die Partnerschaft frühzeitig und schriftlich bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC