Zum Hauptinhalt springen

Vorsorge ABC

Projiziertes Altersguthaben BV

Das projizierte Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge (BV) ist die Berechnungsgrundlage für Ihre Invalidenrente aus der Pensionskasse. Es besteht aus zwei Teilen: dem bereits angesparten Altersguthaben bis zum Eintritt der Invalidität und der Summe aller künftigen Altersgutschriften, die bis zum ordentlichen Referenzalter noch angefallen wären. Diese künftigen Gutschriften werden auf Basis des versicherten Lohns im letzten Versicherungsjahr berechnet – allerdings ohne Zinsen. Man spricht deshalb auch vom voraussichtlichen Altersguthaben ohne Zins. Die jährliche Invalidenrente ergibt sich, indem der gesetzliche Umwandlungssatz von aktuell 6,8 % auf dieses Kapital angewendet wird.

Vorsorge ABC

Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

Zur Übersicht

Die Pax Vorsorgewelt

Vorsorge verstehen und aktiv gestalten.

Vorsorge ohne Papierkram? Geht! Unsere digitale Vorsorgewelt bringt Ordnung ins Vorsorgechaos.

Vorsorgewelt entdecken
Origami Globus und Rakete

Diese Themen könnten Sie 
auch interessieren

Zu den Ratgebern