Vorsorge ABC
Das projizierte Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge (BV) ist die Berechnungsgrundlage für Ihre Invalidenrente aus der Pensionskasse. Es besteht aus zwei Teilen: dem bereits angesparten Altersguthaben bis zum Eintritt der Invalidität und der Summe aller künftigen Altersgutschriften, die bis zum ordentlichen Referenzalter noch angefallen wären. Diese künftigen Gutschriften werden auf Basis des versicherten Lohns im letzten Versicherungsjahr berechnet – allerdings ohne Zinsen. Man spricht deshalb auch vom voraussichtlichen Altersguthaben ohne Zins. Die jährliche Invalidenrente ergibt sich, indem der gesetzliche Umwandlungssatz von aktuell 6,8 % auf dieses Kapital angewendet wird.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC