Vorsorge ABC
Eine Prämiengarantie bedeutet, dass die Prämien Ihres Versicherungsvertrags bei Abschluss festgelegt werden und während der gesamten Laufzeit nicht einseitig durch den Versicherer angepasst werden dürfen. Änderungen sind nur zulässig, wenn sie in den Vertragsbedingungen (AVB) ausdrücklich vorgesehen sind. In der privaten Einzellebensversicherung ist eine solche Prämiengarantie häufig und gibt Ihnen Planungssicherheit. Bei Erwerbsunfähigkeits- und Invaliditätsrenten bestehen hingegen oft Prämienanpassungsklauseln. Es lohnt sich daher, die AVB Ihres konkreten Vertrags genau zu prüfen.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC