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Vorsorge ABC

Prämienfälligkeit

Die Prämienfälligkeit regelt, wann Ihre Versicherungsprämien zu bezahlen sind. Die Erstprämie wird mit dem Abschluss der Versicherung fällig. Folgeprämien sind jeweils zum definierten Prämienstichtag fällig, wobei in der Regel eine Zahlungsfrist von 30 Tagen gewährt wird. Bleibt eine fällige Prämie unbezahlt, erhalten Sie eine schriftliche Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen und den Hinweis auf die Verzugsfolgen. Nach Ablauf dieser Frist geraten Sie in Verzug – mit möglichen Konsequenzen wie einem Deckungsunterbruch.

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