Vorsorge ABC
Die Pensionskasse ist die Vorsorgeeinrichtung der beruflichen Vorsorge (BV/zweite Säule) und ergänzt die Leistungen der AHV. Ihr Zweck: Zusammen mit der ersten Säule soll sie ein Renteneinkommen von rund 60 % Ihres letzten Lohns sicherstellen – bei Alter, Invalidität oder im Todesfall. Finanziert wird die Pensionskasse durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die auf Ihrem individuellen Konto angespart und verzinst werden. Die rechtliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC