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Vorsorge ABC

Paritätische Verwaltung BV

Die paritätische Verwaltung ist das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung in der beruflichen Vorsorge (BV). Sie stellt sicher, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichberechtigt in alle Entscheidungen eingebunden sind. Das Gremium – bei Stiftungen als Stiftungsrat bezeichnet – besteht aus einer gleichen Anzahl von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern. Es trägt die Gesamtverantwortung: Es legt fest, wie die Vorsorge funktioniert, welche Leistungen erbracht werden und welche Regeln gelten. Die Parität ist gesetzlich vorgeschrieben und soll beide Seiten fair vertreten.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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