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Vorsorge ABC

Oberer Grenzbetrag BV

Der obere Grenzbetrag in der beruflichen Vorsorge (BV) ist der Betrag, bis zu dem Ihr Jahreslohn der obligatorischen Versicherung in der zweiten Säule unterliegt. Aktuell liegt dieser Grenzbetrag bei CHF 90'720. Lohnbestandteile, die darüber hinausgehen, sind im Obligatorium nicht versichert – können aber je nach Vorsorgeeinrichtung durch überobligatorische Leistungen abgesichert werden. Für gut verdienende Arbeitnehmende ist es daher wichtig zu prüfen, ob und wie ihre Pensionskasse auch den Lohn über dem oberen Grenzbetrag versichert.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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