Vorsorge ABC
Die Nachdeckung in der beruflichen Vorsorge (BV) stellt sicher, dass Sie nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses nicht sofort unversichert dastehen. Während eines Monats bleiben Sie weiterhin gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert – sofern Sie nicht vorher einer neuen Vorsorgeeinrichtung beitreten (Art. 10 Abs. 3 BVG). Diese Übergangsregelung schützt Sie in der Phase zwischen zwei Arbeitsverhältnissen und gibt Ihnen Zeit, Ihre neue Vorsorgesituation zu klären.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC