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Vorsorge ABC

Nachbegünstigte

Nachbegünstigte sind Personen, die in einer Lebensversicherung als Ersatzbegünstigte eingesetzt werden – für den Fall, dass die primär begünstigte Person zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht mehr lebt. Versicherungsansprüche werden unter den bei Fälligkeit lebenden Begünstigten aufgeteilt. Benennen Sie keine Nachbegünstigten und fehlen die begünstigten Personen, fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass und wird nach erbrechtlichen Regeln verteilt. Durch die bewusste Benennung von Nachbegünstigten stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungskapital gezielt bei den gewünschten Personen ankommt.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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