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Vorsorge ABC

Mindestzins BV

Der BVG-Mindestzinssatz ist der gesetzlich festgelegte Zins, mit dem Ihr Altersguthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Er wird vom Bundesrat jährlich überprüft und beträgt aktuell 1,25 %. Dieser Zinssatz gilt ausschliesslich für das obligatorische BVG-Guthaben. Für überobligatorische Guthaben kann die Vorsorgeeinrichtung eigene – oft tiefere – Zinssätze festlegen. Der Mindestzins beeinflusst direkt, wie schnell Ihr Altersguthaben wächst und wie hoch Ihre spätere Rente ausfällt.

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