Zum Hauptinhalt springen

Vorsorge ABC

Mindestzins BV

Der BVG-Mindestzinssatz ist der gesetzlich festgelegte Zins, mit dem Ihr Altersguthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Er wird vom Bundesrat jährlich überprüft und beträgt aktuell 1,25 %. Dieser Zinssatz gilt ausschliesslich für das obligatorische BVG-Guthaben. Für überobligatorische Guthaben kann die Vorsorgeeinrichtung eigene – oft tiefere – Zinssätze festlegen. Der Mindestzins beeinflusst direkt, wie schnell Ihr Altersguthaben wächst und wie hoch Ihre spätere Rente ausfällt.

Vorsorge ABC

Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

Zur Übersicht

Die Pax Vorsorgewelt

Vorsorge verstehen und aktiv gestalten.

Vorsorge ohne Papierkram? Geht! Unsere digitale Vorsorgewelt bringt Ordnung ins Vorsorgechaos.

Vorsorgewelt entdecken
Origami Globus und Rakete

Diese Themen könnten Sie 
auch interessieren

Zu den Ratgebern