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Vorsorge ABC

Leistungsprimat BV

Beim Leistungsprimat in der beruflichen Vorsorge (BV) werden alle Leistungen als fester Prozentsatz des versicherten Lohns festgelegt. So beträgt die Altersrente beispielsweise 70 % des versicherten Lohns. Im Unterschied zum Beitragsprimat, bei dem die Rente vom angesparten Kapital abhängt, ist die Leistung beim Leistungsprimat von Anfang an definiert. Ein Vorteil: Wenn Sie eine Freizügigkeitsleistung vorbeziehen, bleiben die Risikoleistungen bei Tod und Invalidität unverändert, da sie vom versicherten Lohn abhängen. Das Leistungsprimat ist in der Schweiz heute seltener als das Beitragsprimat.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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