Vorsorge ABC
Beim Leistungsprimat in der beruflichen Vorsorge (BV) werden alle Leistungen als fester Prozentsatz des versicherten Lohns festgelegt. So beträgt die Altersrente beispielsweise 70 % des versicherten Lohns. Im Unterschied zum Beitragsprimat, bei dem die Rente vom angesparten Kapital abhängt, ist die Leistung beim Leistungsprimat von Anfang an definiert. Ein Vorteil: Wenn Sie eine Freizügigkeitsleistung vorbeziehen, bleiben die Risikoleistungen bei Tod und Invalidität unverändert, da sie vom versicherten Lohn abhängen. Das Leistungsprimat ist in der Schweiz heute seltener als das Beitragsprimat.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC