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Vorsorge ABC

Leichte Fahrlässigkeit

Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein geringfügiges Versäumnis oder ein kleiner Fehler zu einem Schaden führt – also eine Unachtsamkeit, die jedem passieren kann. Bei leichter Fahrlässigkeit leisten Versicherer in der Regel ohne Kürzung. Das unterscheidet sie von grober Fahrlässigkeit, bei der die Sorgfaltspflicht schwerwiegend verletzt wird und Leistungskürzungen möglich sind. Im Versicherungsalltag ist die Abgrenzung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ein häufiges Thema bei der Schadenregulierung.

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