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Vorsorge ABC

Koordinationsabzug BV

Der Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge (BV) beträgt aktuell CHF 26'460 und entspricht dem Lohnanteil, der bereits durch die AHV (erste Säule) abgesichert ist. Er wird von Ihrem Bruttolohn abgezogen, um den sogenannten koordinierten Lohn zu ermitteln – also den Betrag, der in der Pensionskasse versichert ist. Damit wird sichergestellt, dass Lohnbestandteile nicht doppelt versichert werden. Für Teilzeitbeschäftigte kann der fixe Koordinationsabzug allerdings dazu führen, dass nur ein kleiner Teil des Lohns in der zweiten Säule versichert ist.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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