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Vorsorge ABC

Konkursprivileg

Das Konkursprivileg schützt Versicherungsansprüche im Fall eines Konkurses des Versicherungsnehmers. Sind Ehegatten oder Nachkommen als Begünstigte eingesetzt, unterliegen die Versicherungsansprüche – vorbehaltlich allfälliger Pfandrechte – nicht der Zwangsvollstreckung zugunsten der Gläubiger (Art. 80 VVG). Das heisst: Im Konkurs können Gläubiger nicht auf die Lebensversicherung zugreifen. Die Versicherungsleistung bleibt der Familie erhalten und dient deren finanzieller Absicherung. Dieses Privileg ist ein wichtiger Schutzmechanismus, insbesondere für Selbstständige.

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