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Vorsorge ABC

Kollektive Kapitalanlage

Eine kollektive Kapitalanlage bündelt das Geld vieler Anlegerinnen und Anleger in einem gemeinsamen Anlagefonds. Dieses Vermögen wird von einer professionellen Fondsleitung verwaltet und nach festgelegten Regeln in verschiedene Anlageklassen investiert – zum Beispiel Aktien, Obligationen, Immobilien oder Rohstoffe. Der Vorteil: Durch die Bündelung erreichen auch Anleger mit kleineren Beträgen eine breite Risikostreuung (Diversifikation). Die Erträge aus dem Fonds kommen allen Anlegern anteilig zugute. In der Vorsorge werden kollektive Kapitalanlagen häufig bei fondsgebundenen Lebensversicherungen eingesetzt.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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