Vorsorge ABC
Die Kinderinvalidenrente wird für Kinder von Personen ausgerichtet, die eine Invaliditätsleistung beziehen. Sie unterstützt Familien finanziell, wenn ein Elternteil erwerbsunfähig wird. In der ersten Säule (IV) beträgt die Kinderrente 40 % der IV-Rente der anspruchsberechtigten Person. In der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) liegt sie bei 20 % der Invalidenrente. Der Anspruch besteht in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, bei Ausbildung bis maximal 25 Jahre.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC