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Vorsorge ABC

Kapitalisationsgeschäft

Ein Kapitalisationsgeschäft ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Lebensversicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer, bei der Vermögenswerte nach einem mathematischen Verfahren bewirtschaftet werden. Im Unterschied zu einer klassischen Lebensversicherung enthält ein Kapitalisationsgeschäft kein oder nur ein minimales biometrisches Risiko – deshalb darf es nicht als Versicherung bezeichnet werden. Im Vordergrund steht der Anlagecharakter. Der Vertrag endet zu einem vereinbarten Zeitpunkt oder beim Tod der versicherten Person. Verträge mit zu geringem biometrischem Risiko werden ebenfalls als Kapitalisationsgeschäft (Versicherungszweig A6) eingestuft.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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