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Vorsorge ABC

Kapitaldeckungsverfahren BV

Das Kapitaldeckungsverfahren ist das Finanzierungsprinzip der beruflichen Vorsorge (BV/zweite Säule). Es bedeutet, dass jede versicherte Person ihr eigenes Altersguthaben aufbaut. Die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die darauf gutgeschriebenen Zinsen fliessen auf Ihr individuelles Vorsorgekonto. Aus diesem Kapital werden später Ihre Altersleistungen finanziert. Im Unterschied zum Umlageverfahren der AHV (erste Säule), bei dem die heutigen Erwerbstätigen die heutigen Renten finanzieren, sind Ihre Ansprüche im Kapitaldeckungsverfahren durch Ihr eigenes angespartes Vermögen gedeckt.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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