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Vorsorge ABC

Kapitalbezug BV

Beim Kapitalbezug in der beruflichen Vorsorge (BV) können Sie verlangen, dass ein Teil Ihres Altersguthabens als einmalige Kapitalabfindung statt als Rente ausbezahlt wird. Im Obligatorium beträgt dieser Anteil mindestens ein Viertel Ihres massgebenden Altersguthabens (Art. 37 Abs. 2 BVG). Viele Vorsorgeeinrichtungen erlauben im Überobligatorium sogar einen höheren oder vollständigen Kapitalbezug. Wichtig: Wenn Sie Einkäufe getätigt haben, dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform bezogen werden (Art. 79b Abs. 3 BVG). Ein Kapitalbezug muss gut geplant sein, da er die lebenslange Rente reduziert.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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