Vorsorge ABC
Eine juristische Person ist eine rechtliche Einheit, die eigenständig Verträge abschliessen, Eigentum besitzen und vor Gericht klagen oder verklagt werden kann. Beispiele sind Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften oder Vereine. Im Versicherungsbereich kann eine juristische Person als Versicherungsnehmer auftreten – etwa wenn ein Unternehmen eine Lebensversicherung für seine Mitarbeitenden abschliesst. Sie unterscheidet sich von natürlichen Personen durch ihre eigenständige Rechtsfähigkeit und Haftungsstruktur.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC