Zum Hauptinhalt springen

Vorsorge ABC

Juristische Person

Eine juristische Person ist eine rechtliche Einheit, die eigenständig Verträge abschliessen, Eigentum besitzen und vor Gericht klagen oder verklagt werden kann. Beispiele sind Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften oder Vereine. Im Versicherungsbereich kann eine juristische Person als Versicherungsnehmer auftreten – etwa wenn ein Unternehmen eine Lebensversicherung für seine Mitarbeitenden abschliesst. Sie unterscheidet sich von natürlichen Personen durch ihre eigenständige Rechtsfähigkeit und Haftungsstruktur.

Vorsorge ABC

Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

Zur Übersicht

Die Pax Vorsorgewelt

Vorsorge verstehen und aktiv gestalten.

Vorsorge ohne Papierkram? Geht! Unsere digitale Vorsorgewelt bringt Ordnung ins Vorsorgechaos.

Vorsorgewelt entdecken
Origami Globus und Rakete

Diese Themen könnten Sie 
auch interessieren

Zu den Ratgebern