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Vorsorge ABC

Invaliditätsgrad

Der Invaliditätsgrad gibt an, wie stark Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt ist, und wird in Prozent ausgedrückt. Er bestimmt, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Rentenleistungen haben. Die Ermittlung erfolgt in der Regel über einen Einkommensvergleich oder einen Betätigungsvergleich. Jede Versicherung – IV, Pensionskasse und private Versicherung – kann dabei eigene Berechnungsmethoden und Schwellenwerte anwenden. In der IV gilt seit 2022 ein stufenloses Rentensystem ab einem Invaliditätsgrad von 40 %.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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