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Vorsorge ABC

Invalidität

Invalidität bezeichnet den rechtlich anerkannten Zustand einer voraussichtlich dauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung infolge Krankheit oder Unfall. Im Unterschied zur Arbeitsunfähigkeit, die vorübergehend sein kann, geht Invalidität von einer bleibenden Einschränkung aus. Sie beruht auf medizinischen Grundlagen und bildet die Voraussetzung für die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit und damit für den Anspruch auf eine IV-Rente oder Leistungen aus der beruflichen Vorsorge.

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