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Vorsorge ABC

Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung (IV) ist die staatliche Absicherung aus der ersten Säule bei Erwerbsunfähigkeit. Sie richtet sich an Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens ganz oder teilweise nicht mehr arbeiten können. Die IV verfolgt den Grundsatz «Eingliederung vor Rente» – sie unterstützt Sie zunächst mit Eingliederungsmassnahmen wie Umschulung oder Arbeitsplatzanpassung. Erst wenn diese nicht ausreichen, wird eine IV-Rente gesprochen. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und Ihren bisherigen AHV-Beiträgen.

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