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Vorsorge ABC

Invalidenrente BV

Die Invalidenrente der beruflichen Vorsorge (BV) wird bei teilweiser oder vollständiger Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall ausgerichtet und ergänzt die IV-Rente der ersten Säule. Anspruch besteht ab einem Invaliditätsgrad von 40 %. Die Berechnung basiert auf dem sogenannten mutmasslichen Altersguthaben: Es setzt sich zusammen aus dem bereits angesparten Kapital inklusive Verzinsung plus den zukünftigen Altersgutschriften ohne Zins bis zum Referenzalter. Dieses Guthaben wird mit dem Umwandlungssatz multipliziert und ergibt die volle Invalidenrente. Die effektive Rente richtet sich nach Ihrem Invaliditätsgrad – analog zum stufenlosen Rentensystem der IV.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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