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Vorsorge ABC

Grobfahrlässigkeit

Grobfahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt in schwerwiegender Weise verletzen – also ein Risiko eingehen, das jeder vernünftige Mensch vermieden hätte. Grundsätzlich darf der Versicherer bei grobfahrlässig verursachten Schäden seine Leistung verhältnismässig kürzen. In vielen Versicherungsverträgen wird allerdings vertraglich auf dieses Kürzungsrecht verzichtet. Es lohnt sich daher, die eigenen Versicherungsbedingungen daraufhin zu prüfen.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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