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Vorsorge ABC

Grobfahrlässigkeit

Grobfahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt in schwerwiegender Weise verletzen – also ein Risiko eingehen, das jeder vernünftige Mensch vermieden hätte. Grundsätzlich darf der Versicherer bei grobfahrlässig verursachten Schäden seine Leistung verhältnismässig kürzen. In vielen Versicherungsverträgen wird allerdings vertraglich auf dieses Kürzungsrecht verzichtet. Es lohnt sich daher, die eigenen Versicherungsbedingungen daraufhin zu prüfen.

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