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Vorsorge ABC

Gesplittete Vorsorge BV

Eine gesplittete Vorsorgelösung in der beruflichen Vorsorge (BV) bedeutet, dass zwei separate Vorsorgeeinrichtungen zusammenwirken. Die Basiseinrichtung deckt mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der obligatorischen Vorsorge ab. Eine zusätzliche Einrichtung übernimmt die überobligatorischen Leistungen. Der Vorteil dieser Trennung: Die Berechnung der Renten wird nachvollziehbarer, und eine unbeabsichtigte Umverteilung zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Bereich wird verringert. Für Unternehmen mit gut verdienenden Mitarbeitenden kann dies eine transparente und faire Vorsorgelösung sein.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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