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Vorsorge ABC

Frühpensionierung BV

Die Frühpensionierung in der beruflichen Vorsorge (BV) ermöglicht es Ihnen, vor dem ordentlichen Referenzalter von 65 Jahren in den Ruhestand zu treten. Gesetzlich ist ein Altersrücktritt frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr möglich (Art. 1i Abs. 1 ff. BVV2) – die genauen Bedingungen sind im Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung geregelt. Beachten Sie: Bei einer vorzeitigen Pensionierung werden die Umwandlungssätze in der Regel reduziert, was zu einer tieferen Rente führt. Ebenso möglich ist die Weiterführung der Vorsorge über das Referenzalter hinaus, sofern das Reglement dies vorsieht.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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