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Vorsorge ABC

Freizügigkeitsleistung BV

Die Freizügigkeitsleistung in der beruflichen Vorsorge (BV) ist das Altersguthaben, das Sie während Ihrer Anstellung angespart haben. Wenn Sie die Vorsorgeeinrichtung verlassen – etwa bei einem Stellenwechsel – wird diese Leistung fällig und an Ihre neue Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Die genaue Höhe bestimmt das Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Zum Zeitpunkt des Austritts wird die Freizügigkeitsleistung mit dem gültigen BVG-Mindestzinssatz verzinst, der aktuell bei 1,25 % liegt.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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