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Vorsorge ABC

Erwerbsunfähigkeitsrente

Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird nach einer Wartefrist von 12 oder 24 Monaten ausbezahlt, wenn Sie ganz oder teilweise erwerbsunfähig sind. Die Höhe richtet sich nach dem Grad Ihrer Erwerbsunfähigkeit und der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme. Die Rente läuft bis zum vertraglich festgelegten Endalter. Endet Ihre Erwerbsunfähigkeit vorzeitig oder sterben Sie, wird die Zahlung eingestellt. Diese Rente schliesst die Einkommenslücke, die entsteht, wenn Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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