Vorsorge ABC
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können – auch nicht in einer anderen zumutbaren Tätigkeit. Im Unterschied zur Arbeitsunfähigkeit, die sich auf Ihren bisherigen Beruf bezieht, umfasst die Erwerbsunfähigkeit jede Erwerbstätigkeit. Der Grad wird von der Invalidenversicherung (IV) oder vom Versicherer festgelegt und bestimmt die Höhe Ihrer Rente. Je nach Vertrag kann bereits ab einem Grad von 25 % eine Teilrente ausbezahlt werden.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC