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Vorsorge ABC

Erbrecht in der Lebensversicherung

Das Erbrecht in der Lebensversicherung ermöglicht es Ihnen, eine begünstigte Person direkt zu bestimmen, die im Todesfall die Versicherungsleistung erhält. Diese Begünstigung ist unabhängig vom Testament und der gesetzlichen Erbfolge. Je nach Versicherungsart gelten unterschiedliche Regeln: In der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) ist der Begünstigungskreis gesetzlich vorgegeben, in der freien Vorsorge (Säule 3b) können Sie die begünstigte Person freier wählen.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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