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Vorsorge ABC

Erbprivilegien

Das Erbprivileg in der Lebensversicherung stellt sicher, dass nahe Angehörige die Versicherungsleistung erhalten – auch dann, wenn sie die Erbschaft ausschlagen, etwa wegen Überschuldung des Nachlasses. Begünstigte Personen wie Nachkommen, Ehepartner, Eltern, Grosseltern oder Geschwister behalten ihren Anspruch auf die Versicherungssumme, unabhängig davon, ob sie die Erbschaft antreten oder nicht. Die Versicherungsleistung gehört rechtlich nicht zur Erbmasse und ist damit vor den Schulden des Erblassers geschützt.

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