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Vorsorge ABC

Drittlebensversicherung

Eine Drittlebensversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person und der Versicherungsnehmer nicht dieselbe Person sind – man spricht auch von einer Versicherung auf fremdes Leben. Der Versicherungsnehmer schliesst den Vertrag ab und zahlt die Prämien, versichert ist aber das Leben einer anderen Person. Stirbt die versicherte Person, erhält der Versicherungsnehmer als Vertragspartner die vereinbarten Leistungen. Diese Konstellation kommt häufig bei Geschäftspartnern oder innerhalb von Familien vor.

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