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Vorsorge ABC

Deckungsunterbruch

Ein Deckungsunterbruch bedeutet, dass Ihr Versicherungsschutz vorübergehend nicht besteht – Sie sind in dieser Zeit also nicht versichert. Dazu kommt es, wenn Sie die Prämie trotz schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist von 14 Tagen nicht bezahlen. Die Mahnung muss die Folgen der Nichtzahlung klar androhen. Nach Ablauf der Nachfrist ruht Ihre Deckung so lange, bis die ausstehenden Prämien vollständig beglichen sind. Während des Deckungsunterbruchs besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.

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