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Vorsorge ABC

Berufskrankheit

Eine Berufskrankheit entsteht durch schädigende Einflüsse am Arbeitsplatz – beispielsweise durch den regelmässigen Kontakt mit Schadstoffen, Lärm oder bestimmte körperliche Belastungen. Rechtlich wird sie einem Unfall gleichgestellt. Wird eine Berufskrankheit anerkannt, übernimmt die obligatorische Unfallversicherung (UVG) die Pflegeleistungen und die Kostenvergütung. Die Liste der anerkannten Berufskrankheiten ist im Anhang 1 der Verordnung über die Unfallversicherung geregelt.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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