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Vorsorge ABC

Begünstigungskreis

Der Begünstigungskreis legt fest, welche Personen im Versicherungsfall Anspruch auf die Leistung haben. In der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) ist dieser Kreis im Todesfall gesetzlich geregelt (Art. 2 BVV 3) – Sie können ihn also nicht frei wählen. Im Erlebensfall ist grundsätzlich die versicherte Person selbst anspruchsberechtigt. In der freien Vorsorge (Säule 3b) haben Sie dagegen mehr Freiheit: Sie können die begünstigte Person im Todesfall grundsätzlich frei bestimmen.

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