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Vorsorge ABC

Begünstigung

Die Begünstigung regelt, wer im Leistungsfall – also etwa im Todesfall oder bei Vertragsablauf – Geld aus einer Versicherung erhält. Die begünstigte Person ist dabei nicht zwingend die versicherte Person selbst. Wer als Begünstigter eingesetzt werden kann, hängt von der Versicherungsart ab: In der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) ist der Begünstigungskreis gesetzlich vorgeschrieben, in der freien Vorsorge (Säule 3b) können Sie die begünstigte Person freier bestimmen.

Vorsorge ABC

Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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