Zum Hauptinhalt springen

Vorsorge ABC

Begünstigung

Die Begünstigung regelt, wer im Leistungsfall – also etwa im Todesfall oder bei Vertragsablauf – Geld aus einer Versicherung erhält. Die begünstigte Person ist dabei nicht zwingend die versicherte Person selbst. Wer als Begünstigter eingesetzt werden kann, hängt von der Versicherungsart ab: In der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) ist der Begünstigungskreis gesetzlich vorgeschrieben, in der freien Vorsorge (Säule 3b) können Sie die begünstigte Person freier bestimmen.

Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC