Vorsorge ABC
Die Stiftung Auffangeinrichtung BV ist das Sicherheitsnetz der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) in der Schweiz. Im Auftrag des Bundes nimmt sie als einzige Pensionskasse alle Arbeitgeber und Einzelpersonen auf, die gesetzlich dazu berechtigt sind – auch Personen mit Anspruch auf einen Vorsorgeausgleich nach einer Scheidung. Wenn Ihr Unternehmen von anderen Vorsorgeeinrichtungen abgelehnt wird, können Sie Ihre BV-pflichtigen Mitarbeitenden bei der Auffangeinrichtung versichern. Sie ist zur Aufnahme verpflichtet. Laufende Rentenverpflichtungen kann sie allerdings ablehnen.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC